Mehrwertsteuer Wahnsinn

Tolino Theke

Die Sueddeutsche Zeitung schrieb for einiger Zeit ueber den Mehrwertsteuer- Wahnsinn in Deutschland: Gedruckte Bücher gelten in Deutschland als Kulturgut.  Digitale Versionen des gleichen Textes (vulgo: eBooks) aber nicht.  Daher verlangt der Staat auch verschiedene Mehrwertsteuer-Sätze: der ermäßigte Satz für die Hardcover oder Taschenbuch Version, ansonsten die vollen 19 Prozent. 
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Die elektronische Ausgabe desselben Werkes genießt diese Wertschätzung des Fiskus nicht.  Verrückt: Falls im Gedruckten ein Link für die elektronische Ausgabe steht, nimmt die Logik bizarre Züge an.  Sollte in einem gekauften Buch der Code für die digitale Version beiliegen?
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„Buch gekauft, halb gelesen und dann geht es auf Reisen.  Jetzt wäre es hilfreich eine digitale Kopie des gedruckten Eigentums zu haben. Doch die unterschiedlichen Steuersätze erschweren den Verkauf von sogenannten E-Bundles.“

Und was gilt für ein Bündel aus beidem?
„Durch das E-Bundle nimmt die ohnehin fragwürdige Logik geradezu bizarre Züge an.  Denn für diese Pakete sollten Verlage und Buchhändler zwei Mehrwertsteuersätze gleichzeitig abführen – den ermäßigten für das eigentliche Buch und den vollen für den Link zur elektronischen Ausgabe.“  Siehe auch:
https://www.boersenverein.de/de/portal/Mehrwertsteuer_bei_E_Bundles/964585

Damit begann der Mehrwertsteuer-Wahnsinn:
„Jeder Großhändler oder Händler müsste ein neues Scannersystem kaufen, um diese Abrechnung vornehmen zu können.“ Kosten: bis zu 100 000 Euro für die Großen der Branche.  Die kleinen Händler verdienten meist so wenig, dass sie sich eine Umrüstung ihrer Kassen erst gar nicht leisten könnten.  Einzelne Großhändler hätten sogar schon damit begonnen, E-Bundles aus ihrem Sortiment zu streichen, um dem Problem zu entgehen. „Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, mit denen der Fiskus rechnen kann.“
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Mehr zur Mehrwert-Steuer:
Wer zahlt eigentlich die Mehrwertsteuer für Bücher?
Für eine schriftstellerische Tätigkeit gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.  
Als Autor erhalten Sie eine automatisierte Gutschrift, bei der die Umsatzsteuer zusätzlich auf den Honorarbetrag aufgeschlagen wird.  Buch-Vertriebsfirmen können sich das Geld vom Finanzamt zurückholen, das kostet diese Firmen also nichts. Die Gutschriften geben Sie Ihrem Steuerberater.  Falls Sie Kleinunternehmer (Verleger) sind, können Sie das in der Regel bei dem Anbieter angeben. Dann erhalten Sie Ihr Honorar ohne Umsatzsteuer.

Wenn Sie Ihre Bücher über Ihre eigene Website vertreiben, zahlt Ihr Kunde die Umsatzsteuer, die Sie von ihm kassieren (und die Sie dann an Ihr Finanzamt weiterleiten müssen).

Der Kunde zahlt, wenn er Ihr E-Book bei Amazon kauft, auch die Umsatzsteuer darauf. Und zwar in einer Höhe, die von seinem Herkunftsland abhängt (Deutschland 19 Prozent, Österreich 20 Prozent…). Der Verkäufer, also Amazon (genauer gesagt: die Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg), reicht diesen Anteil der Einnahmen an sein zuständiges Finanzamt weiter.

Ihre Honorarabrechnung
Die Firma, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben, sitzt in Luxemburg, in der Europäischen Union.  Das heißt, nicht Sie sind die Umsatzsteuer schuldig, sondern Amazon.  Die Firma muss also – anders als Tolino & Co. in Deutschland – auf alle an Sie ausgezahlten Honorare Umsatzsteuer an das eigene Finanzamt abführen.  Sie bekommen Ihr Honorar netto ausgezahlt, ganz egal, ob es um E-Book-Verkäufe, AllStar-Boni oder KU-Tantiemen geht.

Keine Mehrwertsteuer für Print-on-Demand (CreateSpace)
Ihr Vertragspartner sitzt in den USA. Das Honorar erhalten Sie nicht von Amazon, sondern von der Tochterfirma CreateSpace in den USA – Und für solche internationalen Leistungen fällt gar keine Umsatzsteuer an.

Tolino Media ist ein Kommissionär, der die Bücher seiner Autoren stellvertretend für diese verkauft. Der Tolino-Media-Nutzer liefert also keine kreative Leistung (7 %), sondern ein e-Book, ein Produkt (19%). Da Sie die Umsatzsteuer sowieso an das Finanzamt weiterleiten müssen, spielt das jedoch keine finanzielle Rolle, es ist ein durchlaufender Posten.
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Mehr zu Tolino:

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